Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Schulungen und Leistungen. (im Weiteren als Leistungen zusammengefasst), unabhängig ihrer Schaffensstufe, technischen Form und Übermittlung.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials, der Teilnahme an Schulungen, Workshops oder der Anmietung des Studios.
1.3 Bildmaterial im Sinne dieser Bedingungen sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
1.4 Widerspruch des Kunden zu den AGB, ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.5 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Zahlungsbedingungen
2.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben die gelieferten Bildmaterialien Eigentum der Fotografin. Ein Nutzungsrecht geht erst mit Zahlung der Schlussrechnung auf den Nutzer über.
2.5 Verbraucher kommen lt. § 286 BGB automatisch und ohne Mahnung in Verzug, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung geleistet haben. Die Zinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
2.1 Für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart. Die gesetzlichen Mehrwertsteuer und ein einfaches Nutzungsrecht ist inklusive.
2.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen wie Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Spesen sofern sie nicht im Vertrag enthalten sind gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Vorkasse: Die Vergütung ist vor Beginn der Leistung durch den Kunden zu zahlen. Ist die Leistung in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Leistungen bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil vor dessen Abnahme fällig.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Für bereits begonnene Arbeiten besteht Vergütungsanspruch. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3.3 Liefertermine von Bildmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für eine Fristüberschreitung nur bei grober Fahrlässigkeit.
4. Urheberrecht und Nutzungsrecht
4.1 Lichtbildwerke im Sinne des § 2 (1) 5. UrhG sind urheberrechtlich geschützt. Der Fotografin steht das Urheberrecht an allem von ihr gefertigten Bildmaterial zu, kann weder aberkannt, noch entzogen werden.
4.2 Das hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch oder der einmaligen Nutzung im Sinne des Auftrages bestimmt. Jegliche Änderung, Bearbeitung, Verfremdung, auch durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für die verbreitete Nutzung von Filtern in medialen sozialen Netzwerken, wie Instagram, Facebook u. ä.
4.3 Der Kunde erwirbt prinzipiell nur ein einfaches privates Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, oder zu einer vereinbarten Verwendung. Der Besteller eines Bildnisses hat also kein Recht, das Bildmaterial abweichend von dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist ausgeschlossen. Eine abweichende, zusätzliche Vereinbarung kann durch den Kunden erworben werden.
§ 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abgedungen. Die Übertragung von anderen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Spezielle Nutzungsrechte und Modalitäten:
Hochzeit:
Der Kunde erwirbt ein erweitertes Nutzungsrecht zur mehrmaligen Verwendung. Der Besteller hat das Recht das Bildmaterial zu vervielfältigen und im privaten Rahmen an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an gewerbliche Dritte (Hochzeitsdienstleister oder Agenturen) ist jedoch ausgeschlossen. Die Veröffentlichung auf Onlineplattformen, Papeterie oder gleichartigen Medien im Rahmen einer privaten Präsentation ist erlaubt, jedoch mit der Maßgabe der Unversehrtheit in Bildlook und Urhebernennung online.
Fotografiert wird das Besondere, das Wesentliche, das Drumherum in ausreichender Bilderzahl. Die Bildanzahl ist dabei variabel. Sie ist abhängig vom Geschehen und der Gästeanzahl. Es wird keine Garantie übernommen, dass alle Gäste auf den Bildern abgebildet sind.
Die Fotografin wird nichts gegen „Fotostörer“ und weitere Kollegen unternehmen. Es ist die Aufgabe des Paares im Vorfeld zu informieren und somit dafür zu sorgen, dass die Fotografin während der einschlägigen Momente (Einzug, Ringtausch, Kuss…) im üblichen Rahmen ungehindert arbeiten kann.
Erst nach Eingang einer Terminsreservierungsgebühr i. H. v. 50% des Auftragswertes ist der Termin verbindlich gebucht und der Vertrag bekommt Gültigkeit. Der Anspruch auf diese Gebühr bleibt bei Absage durch das Brautpaaar bestehen, es sei denn, sie finden einen gleichwertigen Ersatz.
Portrait:
Ist das Bildmaterial geeignet, gleichfalls als Bewerbungsfoto oder Passfoto genutzt zu werden, ist diese Verwendung erlaubt. Die Urhebernennung ist hier nicht erforderlich, da nicht möglich oder üblich. Die Erlaubnis zur Bearbeitung ist auf einen notwendigen Anschnitt begrenzt.
4.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Be- zahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
4.5 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Foto- grafin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlan- gen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz, in Höhe des 15-fachen Auftragswertes.
4.6 Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien (Rohdaten) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Bezahlung.
5. Haftungsausschluss
5.1 Alle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Kunden müssen schriftlich niedergelegt werden.
5.2 Die Fotografin haftet in keinster Weise für die Ein- haltung mündlicher Vereinbarungen.
5.3 Die Fotografin haftet für Schäden durch Terminversäumnisse, untergegangenes Bildmaterial oder andere Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt schließt
Schadensersatzansprüche grundsätzlich aus. Sie ist der Schadensminderung verpflichtet.
6. Datenschutz
6.1 Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Die Fotografin verpflichtet sich, alle Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Begriffe wie sie von mir angewendet werden:
Entwicklung (immer inklusive):
– Kontrast- und Farboptimierung
– Begradigung und Anschnitt
– Ausgabe in das jpg-Format im sRGB Farbmodus
Bearbeitung:
– Zuschnitt zur Bildwirkung – Farblook, Filmlook
– Konvertierung monocrom – Filteranwendung
– Vignette
Retusche (Eingriff in das Motiv):
– Entfernen von Flecken, Unreinheiten, Fusseln – Verschlanken, Verkleinern, Versetzen
– Montieren, Tauschen
– Hautretuschen
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Aus- land.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Par- teien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu er- setzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
7.4 Erfüllungsort für alle Vertragsparteien, für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, ist der Geschäftssitz von der Fotografin.
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